Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören im Wesentlichen die folgenden Rechtsgebiete:
- Die technischen Schutzrechte (Patente und Gebrauchsmuster)
- Der Designschutz (Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht)
- Die Kennzeichenrechte (Marken und sonstige geschäftliche Kennzeichen)
- Das Wettbewerbsrecht
- Das Urheberrecht
Auf diesen Rechtsgebieten beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Anmeldung von Schutzrechten und bei der Durchsetzung von Schutzrechten gegen Verletzer ebenso wie bei der Abwehr von Ansprüchen, die ungerechtfertigt aus solchen Rechtspositionen auf unsere Mandantin gerichtet werden. Wir überprüfen die Marketingaktionen unserer Mandanten vorab auf ihre rechtliche Zulässigkeit.