Arbeits­recht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ist von stetigen gesetzlichen und rechtsprechenden Entwicklungen geprägt. Konflikte entstehen häufig bei der Begründung, Durchführung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Risiken zu minimieren und rechtssichere Lösungen zu finden.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitgeber, Führungskräfte und Arbeitnehmer umfassend im Arbeitsrecht. Wir legen großen Wert auf eine praxisnahe, klare und lösungsorientierte Beratung – sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Arbeitsrecht gehören insbesondere:

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und Zusatzvereinbarungen
  • Beratung bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abmahnungen
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Beratung zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung
  • Durchsetzung und Abwehr von Zeugnisansprüchen
  • Beratung im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere zu Mitbestimmungsrechten

Unser Ziel ist es, tragfähige und rechtssichere Lösungen zu entwickeln, die den rechtlichen Rahmenbedingungen ebenso gerecht werden wie den wirtschaftlichen und persönlichen Interessen unserer Mandanten.

Recht gut beraten