Das Insolvenzrecht dient nicht nur der geordneten Abwicklung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, sondern bietet zugleich Chancen zur Sanierung und zum wirtschaftlichen Neuanfang. Sowohl für Unternehmen als auch für Gläubiger und Privatpersonen ist eine rechtssichere und fachkundige Begleitung in Insolvenzsituationen von zentraler Bedeutung.
Unsere Kanzlei ist im Insolvenzrecht sowohl beratend als auch in der Insolvenzverwaltung tätig. Wir begleiten Verfahren mit hoher fachlicher Kompetenz, wirtschaftlichem Verständnis und der gebotenen Neutralität.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der:
Übernahme von Aufgaben als Insolvenzverwalter und Sachwalter
Verwaltung und Abwicklung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren
Durchführung von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren
Prüfung und Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen
Verwertung von Insolvenzmasse und Befriedigung der Gläubiger
Darüber hinaus beraten wir umfassend:
Unternehmen und Geschäftsführer bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
zu Insolvenzantragspflichten und Haftungsrisiken
bei der Vorbereitung und Begleitung von Insolvenzverfahren
Gläubiger bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer Forderungen
Privatpersonen im Rahmen der Verbraucherinsolvenz
Unsere Arbeit ist geprägt von Struktur, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein. Ziel ist es, Insolvenzverfahren effizient, rechtssicher und unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten durchzuführen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Wir bereiten sog. Eigenverwaltungsverfahren nach §§ 270 ff. InsO vor und begleiten diese als Verfahrensbevollmächtigte der antragstellenden Unternehmen im gerichtlichen Insolvenzverfahren. Entscheidend ist zuvor die Beratung, ob ein Eigenverwaltungsverfahren zulässig und sinnvoll ist.
Wir verteidigen Gläubiger gegenüber den vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüchen auf Rückgewähr insbesondere von Zahlungen aus behaupteten anfechtbaren Rechtshandlungen (sog. Insolvenzanfechtung) sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wir bauen auf Wunsch präventiv ein Insolvenzanfechtungs-Compliance-System zur Früherkennung und Vermeidung von Risiken der Insolvenzanfechtung bei Gläubigern auf.
Wir bereiten sog. Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO (als Unterfall des Eigenverwaltungsverfahrens) vor und begleiten diese als Verfahrensbevollmächtigte der antragstellenden Unternehmen im gerichtlichen Insolvenzverfahren. Entscheidend ist zuvor die Beratung, ob ein Schutzschirmverfahren zulässig und sinnvoll ist und ob ein Insolvenzplan als Sanierungsziel umsetzbar ist. Alternativ erstellen wir die gesetzliche notwendige Bescheinigung zum Eintritt in ein Schutzschirmverfahren, das drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Wir bereiten Restrukturierungsverfahren nach dem neuen seit 01.01.2021 in Kraft getretenen StaRUG vor den Restrukturierungsgerichten vor und entwickeln einen Restrukturierungsplan in der Regel zur gerichtlichen Abstimmung bei den ausgewählten Restrukturierungsgläubigern. Entscheidend ist zuvor die Beratung, ob ein Restrukturierungsverfahren im Vergleich zum Insolvenzverfahren zulässig ist und welche Vorteile und ggf. Nachteile bestehen.
Wir helfen Geschäftsführern bei der Abwehr der Geschäftsführerhaftung durch Insolvenzverwalter und Gläubiger sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Sanierungsrecht
Nachhaltige Konzepte zur Stabilisierung und Neuausrichtung.