Wohnungs­­eigentums­recht

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Aufgrund der Vielzahl beteiligter Personen und Interessen kommt es häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen, etwa bei Beschlüssen der Eigentümerversammlung, Fragen der Kostenverteilung oder der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Wohnungseigentümer, Verwaltungsbeiräte und Hausverwaltungen umfassend in allen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts. Wir unterstützen Sie dabei, rechtssichere Entscheidungen zu treffen und Konflikte sachlich und effizient zu lösen.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Wohnungseigentumsrecht gehören insbesondere:

  • Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Beratung zur Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Klärung von Rechten und Pflichten einzelner Wohnungseigentümer
  • Streitigkeiten über Instandhaltung, Instandsetzung und bauliche Veränderungen
  • Fragen der Kosten- und Lastenverteilung sowie des Wirtschaftsplans
  • Beratung und Vertretung gegenüber der Hausverwaltung

Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit dem Ziel, praktikable und rechtssichere Lösungen zu erreichen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine verständliche Beratung und eine nachhaltige Konfliktlösung innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

Recht gut beraten