Handelsrecht

Das Handelsrecht bildet die rechtliche Grundlage für den unternehmerischen Geschäftsverkehr. Es regelt die besonderen Rechte und Pflichten von Kaufleuten und Unternehmen und stellt erhöhte Anforderungen an Schnelligkeit, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit. Fehler oder Unklarheiten können hier schnell erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Unternehmen, Kaufleute und Handelsgesellschaften umfassend in allen Fragen des Handelsrechts. Wir verbinden rechtliche Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis und einer praxisorientierten Beratung.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Handelsrecht gehören insbesondere:

  • Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Handelsverträgen
  • Beratung zu Lieferverträgen, QSV und anderen Rahmenverträgen
  • Beratung in Compliance-Fragen
  • Rechte und Pflichten aus Handelsgeschäften, insbesondere nach dem HGB
  • Streitigkeiten aus Liefer- und Vertriebsverhältnissen
  • Handelsvertreterrecht, einschließlich Ausgleichsansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen

Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Dabei legen wir großen Wert auf klare Kommunikation, eine realistische Einschätzung von Risiken sowie auf effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

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