Gesell­schafts­recht

Das Gesellschaftsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für die Gründung, Organisation und Entwicklung von Unternehmen. Es betrifft nicht nur die Wahl der passenden Rechtsform, sondern auch die laufende Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Beziehungen sowie die Bewältigung von Konflikten zwischen Gesellschaftern.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Wir begleiten Mandanten in jeder Phase des Unternehmenslebens – von der Gründung über Wachstum und Umstrukturierung bis hin zur Beendigung von Gesellschaften.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Gesellschaftsrecht gehören insbesondere:

  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform sowie bei Unternehmensgründungen
  • Gestaltung, Prüfung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
  • Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen
  • Beratung zu Geschäftsführer- und Organhaftung
  • Gesellschafterstreitigkeiten und Durchsetzung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche
  • Umstrukturierungen, Verschmelzungen und Spaltungen

Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht mit dem Ziel, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen. Dabei legen wir großen Wert auf eine vorausschauende Beratung und eine klare, praxisnahe Kommunikation.

Ergänzend unterstützen wir Sie gemeinsam mit den in unserer Kanzlei tätigen Notaren auch bei sämtlichen notariellen Vorgängen im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei Gründungen, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und Anteilsübertragungen. So erhalten Sie anwaltliche und notarielle Beratung aus einer Hand.

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