Bau- und Architekten­recht

Bauvorhaben sind komplex und mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Verzögerungen, Kostensteigerungen, Baumängel oder Planungsfehler führen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren. Eine frühzeitige und spezialisierte rechtliche Begleitung ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden oder effektiv zu lösen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten umfassend im Bau- und Architektenrecht. Wir unterstützen private und gewerbliche Bauherren, Bauunternehmen, Bauträger sowie Architekten und Ingenieure in allen Phasen eines Bauprojekts.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Bau- und Architektenrecht gehören insbesondere:

  • Gestaltung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
  • Beratung während der Bauphase, insbesondere bei Bauzeitverzögerungen und Kostenüberschreitungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen
  • Vergütungs- und Nachtragsforderungen
  • Haftungsfragen von Architekten und Ingenieuren
  • Begleitung von Abnahme- und Gewährleistungsfragen
  • Vertretung in selbstständigen Beweisverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen

Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht mit dem Ziel, praxisgerechte, wirtschaftlich sinnvolle und rechtssichere Lösungen zu erreichen. Dabei stehen eine klare Kommunikation, fundierte Fachkenntnisse und eine konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Recht gut beraten