Wenn jedes Wort zählt.

Notarielle Beurkundungen schaffen Klarheit und schützen Interessen. Dabei werden die Beteiligten unparteilich bei der Suche nach einer rechtlich tragfähigen, sicheren, ausgewogenen und menschlich passenden Lösung unterstützt.

Online-Formulare

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er übt eine „hoheitliche“ Tätigkeit aus und vertritt dabei nicht einseitig die Interessen „seines“ Mandanten. Ein Notar sorgt dafür, dass Verträge klar, ausgewogen und rechtlich sicher gestaltet sind und alle Beteiligten die rechtlichen Folgen verstehen. Besonders bei Immobilienkäufen, Eheverträgen, Testamenten oder Unternehmensgründungen schafft der Notar Sicherheit und Vertrauen für alle Parteien.

Für bestimmte, für den Einzelnen in der Regel besonders wichtigen Rechtsgeschäften hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass diese zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bzw. Beglaubigung bedürfen. Dazu gehören:

  • Grundstücksgeschäfte
    • Kaufverträge
    • Übertragungsverträge
    • Grundschuldbestellungen
  • Gesellschaftsrechtliche Vorgänge
    • Gründung von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH und UG)
    • Satzungsänderungen
    • Kapitalerhöhungen
    • Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen
    • Handelsregisteranmeldungen
    • Umwandlungen
  • Familienrechtlichen Verträge
    • Ehevertrag
    • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Erbrechtliche Geschäfte
    • Testament
    • Erbvertrag
    • Erbscheinsantrag
    • Pflichtteilsverzicht
  • Vorsorge
    • Generalvollmacht
    • Vorsorgevollmacht
    • Patientenverfügung

Für einen Termin beim Notar benötigen Sie in der Regel ein Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass).

Darüber hinaus sollten Sie alle zum Vorgang gehörenden Unterlagen mitbringen, etwa alte Urkunden oder Vertragsentwürfe. Handelt jemand aufgrund einer Vollmacht, muss diese im Original oder in Ausfertigung vorliegen.

Erforderlich sind außerdem die vollständigen persönlichen Daten aller Beteiligten.

Nutzen Sie am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

Notarielle Termine finden grundsätzlich in den Amtsräumen des Notars statt. In bestimmten Fällen kann der Notar jedoch auch außerhalb seiner Kanzlei tätig werden. Die Notare von Bergfeld & Partner können in den Städten Lüdenscheid und Halver sowie in der Gemeinde Schalksmühle beurkunden.

Ein Hausbesuch bzw. eine Beurkundung in einer Senioreneinrichtung oder einem Krankenhaus kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Partei aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht in der Lage ist, die Kanzlei aufzusuchen. Typische Anlässe sind etwa die Beurkundung eines Testaments, einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung. Voraussetzung ist stets, dass die betroffene Person geschäftsfähig ist und ihren Willen frei und unbeeinflusst äußern kann.

Darüber hinaus beurkundet der Notar auch in den Räumlichkeiten von Unternehmen. Dies ist beispielsweise bei Gesellschafterversammlungen, Umwandlungen oder anderen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen sinnvoll, bei denen mehrere Beteiligte anwesend sind oder umfangreiche Unterlagen zur Verfügung stehen müssen.

Auch bei Terminen außerhalb der Kanzlei gelten dieselben rechtlichen Anforderungen wie in den Amtsräumen. Der Notar berät unabhängig, prüft die rechtlichen Voraussetzungen und stellt eine ordnungsgemäße Beurkundung sicher.

Für die Tätigkeit außerhalb der Geschäftsräume fallen gesetzlich festgelegte zusätzliche Gebühren an. Diese betragen 50 Euro je angefangener halber Stunde, außer bei der Beurkundung von Testamenten und Vollmachten, bei denen zeitunabhängig 50 Euro für die Auswärtstätigkeit erhoben werden. Gerne informieren wir Sie im Vorfeld über die voraussichtlich entstehenden Kosten und prüfen, ob ein auswärtiger Termin im Einzelfall sinnvoll ist.

Die Notarkosten sind in ganz Deutschland gesetzlich einheitlich geregelt. Jeder Notar erhebt für seine Tätigkeit dieselben Gebühren. Maßgeblich ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Die Höhe der Gebühren richtet sich in den meisten Fällen nach dem sogenannten Geschäftswert. Bei einem Grundstückskaufvertrag ist dies in der Regel der Kaufpreis.

Die konkrete Berechnung der Notarkosten kann im Einzelfall komplex sein, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Auch ist es immer möglich, dass durch Änderungen während des Beurkundungsverfahrens zusätzliche Kosten entstehen oder Kosten wegfallen, sodass es nicht möglich ist, die entstehenden Notarkosten im Vorfeld immer genau zu bestimmen. Aus diesem Grund ist es in der Regel nicht möglich, Auskünfte zu Kosten am Telefon zu geben.

Frau Tschersich | Immobilienrecht, Vereine

Frau Baldschun | Immobilienrecht

Frau Fattah | Immobilien- und Gesellschaftsrecht

Frau Siegbert | Gesellschaftsrecht

Frau Wronski-Wickel | Immobilienrecht, Vollmachten, Erbrecht

Frau Stils | Immobilienrecht, Vollmachten, Erbrecht

Ihr Team im Notariat.

Geschwungene Treppe im Treppenaufgang zum Notariat

Online Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

Zu den Formularen