Mietrecht

Das Mietrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das sowohl private als auch gewerbliche Mietverhältnisse betrifft. Konflikte zwischen Vermietern und Mietern entstehen häufig aus Unklarheiten über Rechte und Pflichten, etwa bei der Gestaltung von Mietverträgen, Mieterhöhungen, Kündigungen oder der Abrechnung von Betriebskosten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, Streitigkeiten zu vermeiden oder effizient zu lösen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Vermieter als auch Mieter umfassend und mit dem nötigen Blick für die jeweilige Interessenlage. Wir legen großen Wert auf eine sachliche, lösungsorientierte Vorgehensweise und eine klare rechtliche Einschätzung.

Für Vermieter übernehmen wir unter anderem:

  • Gestaltung und Prüfung von Wohn- und Gewerberaummietverträgen
  • Durchsetzung von Mieterhöhungen und Anpassung der Miete
  • Beratung zu Kündigung, Räumung und Nutzungsentschädigung
  • Unterstützung bei der Abrechnung von Betriebs- und Nebenkosten
  • Vertretung bei Streitigkeiten über Mängel oder Mietrückstände

Für Mieter bieten wir insbesondere:

  • Prüfung von Mietverträgen vor oder während des Mietverhältnisses
  • Beratung bei Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen
  • Unterstützung bei Mietmängeln, Mietminderung und Schadensersatz
  • Vertretung bei Kündigungen und Räumungsklagen
  • Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen, z. B. der Mietkaution

Ob außergerichtliche Beratung oder gerichtliche Vertretung – wir begleiten Sie zuverlässig in allen Fragen des Mietrechts und setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein.

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