Steuerrecht

Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Problemen im Steuerrecht – insbesondere bei der persönlichen Haftung von Geschäftsführern für Steuerschulden der GmbH nach § 69 AO.

Gerne vertreten wir Sie zudem in Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt sowie in finanzgerichtlichen Verfahren bis hin zum Bundesfinanzhof.

Bitte beachten Sie: Wir bieten keine Steuerberatung an und erstellen keine Steuererklärungen.

Steuer­rechts­experte