Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge und berührt häufig familiäre und persönliche Interessen. Unklare oder fehlende Regelungen können zu erheblichen rechtlichen und emotionalen Konflikten führen. Eine frühzeitige und fachkundige Beratung hilft, Streitigkeiten zu vermeiden und den eigenen Willen rechtssicher umzusetzen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten umfassend im Erbrecht. Wir unterstützen Sie sowohl bei der vorausschauenden Nachlassplanung als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Erbrecht gehören insbesondere:

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
  • Beratung zur gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge
  • Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Vertretung in Erbstreitigkeiten und erbrechtlichen Gerichtsverfahren
  • Beratung zu vorweggenommener Erbfolge und Schenkungen

Wir legen großen Wert auf eine individuelle, verständliche und vorausschauende Beratung, die sowohl rechtliche als auch familiäre Aspekte berücksichtigt.

In Zusammenarbeit mit den in unserer Kanzlei tätigen Notaren unterstützen wir Sie zudem bei sämtlichen notariellen Vorgängen im Erbrecht, insbesondere bei der Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen und Erklärungen im Rahmen der Nachlassabwicklung. So erhalten Sie umfassende rechtliche Betreuung aus einer Hand.

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