Neben Gläubigern und Investoren beraten wir auch Gesellschafter und die Geschäftsführung bei der Restrukturierung von Unternehmen. Gerade in der Unternehmenskrise entstehen zahlreiche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung des Unternehmens. Wir geben Ihnen Handlungsempfehlungen, um etwaige Gefahren im Vorfeld zu erkennen und hieraus resultierende Nachteile zu vermeiden. Zudem überprüfen wir für Gläubiger die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung insolventer Unternehmen.