Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht, das in der Praxis vor allem der Absicherung von Darlehen dient. Sie gibt dem Gläubiger – in der Regel einer Bank – das Recht, sich bei Nichtzahlung des Darlehens aus dem belasteten Grundstück zu befriedigen. Anders als die Hypothek ist die Grundschuld nicht automatisch an eine bestimmte Forderung gebunden, was sie besonders flexibel macht.
Finanzierungsgrundschuld beim Immobilienkauf
Beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie wird häufig eine sogenannte Finanzierungsgrundschuld bestellt. Sie dient der Absicherung des Darlehens, mit dem der Kaufpreis ganz oder teilweise finanziert wird.
Die Grundschuld wird in diesem Fall regelmäßig bereits vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch eingetragen. Der Notar stellt durch geeignete Sicherungsmechanismen – insbesondere die Eintragung einer Auflassungsvormerkung und die Abstimmung mit der finanzierenden Bank – sicher, dass Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind und der Kaufpreis ordnungsgemäß gezahlt werden kann.
Grundschuld zur Absicherung eines Darlehens auf bestehendem Eigentum
Eine Grundschuld kann auch bestellt werden, um ein Darlehen abzusichern, das durch eine bereits im Eigentum des Bestellers stehende Immobilie besichert wird. Dies ist etwa bei Anschlussfinanzierungen, Modernisierungsdarlehen oder allgemeinen Finanzierungen der Fall.
In diesen Fällen bleibt das Eigentum unverändert; es wird lediglich das Grundstück mit einer Grundschuld belastet. Der Notar berät zu Rangverhältnissen im Grundbuch, zur Höhe der Grundschuld sowie zu möglichen bestehenden Belastungen und sorgt für eine rechtssichere Eintragung.
Notarielle Begleitung
Die Bestellung einer Grundschuld bedarf der notariellen Beurkundung. Der Notar erläutert den Inhalt der Grundschuldbestellungsurkunde, die rechtlichen Folgen sowie die Bedeutung der Sicherungsabrede und übernimmt die vollständige Abwicklung gegenüber dem Grundbuchamt.
Gerne unterstützen wir Sie als Notare in Lüdenscheid bei der Bestellung von Grundschulden – sowohl im Rahmen einer Immobilienfinanzierung als auch zur Absicherung bestehender Darlehen.