Immobilien­recht

Beim Erwerb, Verkauf oder der Übertragung von Immobilien sorgt das Notariat für rechtliche Sicherheit und klare Regelungen. Wir begleiten Sie bei Verkauf, Erwerb und Schenkung von Immobilien einschließlich Wohnungseigentum und Erbbaurechten. Auch die Bestellung von Grundschulden gehört zu den Aufgaben des Notars.

Der Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie ist für die meisten Menschen eine der wichtigsten wirtschaftlichen Entscheidungen ihres Lebens. Nach deutschem Recht bedarf der Grundstückskaufvertrag zwingend der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein. Der Notar sorgt dabei für Rechtssicherheit und eine ausgewogene Vertragsgestaltung für alle Beteiligten. Rechtlich gesehen kaufen Sie übrigens immer das Grundstück. Das darauf stehende Haus ist als wesentlicher Bestandteil nach § 94 BGB mit dabei.

Im Rahmen der Beurkundung erläutert der Notar den Inhalt des Kaufvertrags, klärt über rechtliche Risiken auf und stellt sicher, dass die Interessen von Käufer und Verkäufer angemessen berücksichtigt werden. Zu den typischen Regelungsinhalten gehören insbesondere der Kaufpreis, die Fälligkeit, die Übergabe des Grundstücks, Gewährleistungsfragen sowie bestehende Belastungen im Grundbuch.

Nach der Beurkundung übernimmt das Notariat die gesamte Vertragsabwicklung. Hierzu zählen unter anderem die Einholung erforderlicher Genehmigungen, die Eintragung einer Auflassungsvormerkung, die Überwachung der Kaufpreiszahlung sowie die anschließende Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Dadurch wird ein sicherer und geordneter Ablauf des Immobilienkaufs gewährleistet.

Gerne begleiten wir Sie als Notare in Lüdenscheid von der Vertragsvorbereitung bis zum erfolgreichen Eigentumsübergang und stehen Ihnen für Fragen rund um den Grundstückskaufvertrag jederzeit zur Verfügung. Wir sind dabei nicht auf Immobilien in unserem Amtsbezirk beschränkt, sondern können Kaufverträge für Immobilien in ganz Deutschland beurkunden.

Nutzen Sie gerne unsere Online-Formulare, wenn Sie uns mit der Erstellung eines Grundstückskaufvertrages beauftragen möchten. Dann haben wir direkt alle erforderlichen Daten zusammen.

Schenkungs- und Übertragungsverträge sind wichtige Instrumente der Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Sie werden häufig im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge genutzt, etwa zur Übertragung von Immobilien, Unternehmensanteilen oder sonstigen Vermögenswerten innerhalb der Familie. Eine sorgfältige rechtliche Gestaltung ist dabei entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und steuerliche sowie rechtliche Risiken zu berücksichtigen.

Der Notar berät die Beteiligten umfassend zu den rechtlichen Auswirkungen einer Schenkung oder Übertragung und sorgt für eine klare, ausgewogene Vertragsgestaltung. Typische Regelungen betreffen unter anderem Vorbehaltsrechte (z. B. Nießbrauch oder Wohnrecht), Rückforderungsrechte, Ausgleichs- und Anrechnungsklauseln (im Verhältnis zu Geschwisterkindern) sowie Haftungsfragen. Bei Immobilienübertragungen ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.

Neben der rechtssicheren Vertragsgestaltung übernimmt das Notariat auch die gesamte Abwicklung, insbesondere die Eintragung von Eigentumsänderungen und Rechten im Grundbuch sowie die erforderlichen Mitteilungen an Behörden. So wird sichergestellt, dass die Vermögensübertragung transparent, wirksam und nachhaltig erfolgt.

Gerne unterstützen wir Sie als Notare in Lüdenscheid bei der Gestaltung von Schenkungs- und Übertragungsverträgen und begleiten Sie von der Beratung bis zum erfolgreichen Vollzug. Die Immobilie muss dabei übrigens nicht in Lüdenscheid, Halver oder Schalksmühle liegen. Wir beurkunden Schenkungs- und Übertragungsverträge von Immobilien in ganz Deutschland.

Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht, das in der Praxis vor allem der Absicherung von Darlehen dient. Sie gibt dem Gläubiger – in der Regel einer Bank – das Recht, sich bei Nichtzahlung des Darlehens aus dem belasteten Grundstück zu befriedigen. Anders als die Hypothek ist die Grundschuld nicht automatisch an eine bestimmte Forderung gebunden, was sie besonders flexibel macht.

Finanzierungsgrundschuld beim Immobilienkauf

Beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie wird häufig eine sogenannte Finanzierungsgrundschuld bestellt. Sie dient der Absicherung des Darlehens, mit dem der Kaufpreis ganz oder teilweise finanziert wird.

Die Grundschuld wird in diesem Fall regelmäßig bereits vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch eingetragen. Der Notar stellt durch geeignete Sicherungsmechanismen – insbesondere die Eintragung einer Auflassungsvormerkung und die Abstimmung mit der finanzierenden Bank – sicher, dass Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind und der Kaufpreis ordnungsgemäß gezahlt werden kann.

Grundschuld zur Absicherung eines Darlehens auf bestehendem Eigentum

Eine Grundschuld kann auch bestellt werden, um ein Darlehen abzusichern, das durch eine bereits im Eigentum des Bestellers stehende Immobilie besichert wird. Dies ist etwa bei Anschlussfinanzierungen, Modernisierungsdarlehen oder allgemeinen Finanzierungen der Fall.

In diesen Fällen bleibt das Eigentum unverändert; es wird lediglich das Grundstück mit einer Grundschuld belastet. Der Notar berät zu Rangverhältnissen im Grundbuch, zur Höhe der Grundschuld sowie zu möglichen bestehenden Belastungen und sorgt für eine rechtssichere Eintragung.

Notarielle Begleitung

Die Bestellung einer Grundschuld bedarf der notariellen Beurkundung. Der Notar erläutert den Inhalt der Grundschuldbestellungsurkunde, die rechtlichen Folgen sowie die Bedeutung der Sicherungsabrede und übernimmt die vollständige Abwicklung gegenüber dem Grundbuchamt.

Gerne unterstützen wir Sie als Notare in Lüdenscheid bei der Bestellung von Grundschulden – sowohl im Rahmen einer Immobilienfinanzierung als auch zur Absicherung bestehender Darlehen.

Online Formulare

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.

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