Vorsorge ist wichtig

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbst regeln können. Sie bestimmen damit eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in Ihrem Namen handeln dürfen.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, staatliche Betreuungsmaßnahmen häufig zu vermeiden und gewährleistet, dass Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse, die mit einer Vorsorgevollmacht verbunden sind, ist eine sorgfältige und rechtssichere Gestaltung besonders wichtig.

Der Notar berät Sie unabhängig zu Inhalt und Umfang der Vollmacht und sorgt für eine klare und eindeutige Formulierung, die Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingter Einschränkungen Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sie bestimmen eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die befugt sind, in Ihrem Namen zu handeln.

Die Vorsorgevollmacht kann sowohl die Gesundheitsfürsorge als auch die Vermögenssorge umfassen. Im Bereich der Gesundheitsfürsorge betrifft sie insbesondere Entscheidungen über ärztliche Behandlungen, Untersuchungen, Pflege, Unterbringung sowie den Umgang mit ärztlichen Aufklärungen. Die Vermögenssorge umfasst unter anderem die Verwaltung von Konten, den Abschluss und die Kündigung von Verträgen, den Umgang mit Immobilien sowie die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten.

Ergänzend zur Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung errichtet werden. Darin legen Sie fest, wer im Fall der Anordnung einer gesetzlichen Betreuung durch das Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll oder wer hierfür nicht in Betracht kommt. Die Betreuungsverfügung greift insbesondere dann, wenn keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht besteht.

Die Patientenverfügung ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden. In ihr bestimmen Sie im Voraus, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Behandlungssituationen wünschen oder ablehnen. Sie richtet sich in erster Linie an Ärzte und Pflegepersonal, wird aber häufig mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert, um Ihre Vorstellungen wirksam durchsetzen zu können.

Für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht kommen verschiedene Formen in Betracht:

  • Eigenhändige oder privatschriftliche Vorsorgevollmacht
    Sie kann selbst erstellt werden und ist formfrei möglich. Diese Variante ist unkompliziert, wird jedoch im Rechtsverkehr – insbesondere bei Banken oder Grundbuchangelegenheiten – nicht immer akzeptiert.
  • Öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht
    Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit Ihrer Unterschrift. Diese Form bietet eine erhöhte Akzeptanz, insbesondere bei Vermögensangelegenheiten. Bei der Beglaubigung trifft der Notar aber keine Feststellungen über Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vollmachtserrichtung.
  • Notariell beurkundete Vorsorgevollmacht
    Die notarielle Beurkundung bietet das höchste Maß an Rechtssicherheit. Der Notar prüft Ihre Geschäftsfähigkeit, berät umfassend zum Inhalt der Vollmacht und sorgt für eine klare und rechtlich belastbare Gestaltung. Eine beurkundete Vorsorgevollmacht wird im Rechtsverkehr uneingeschränkt anerkannt und ist insbesondere bei umfangreicher Vermögenssorge oder Immobilienbesitz empfehlenswert.

Der Notar berät Sie unabhängig zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten und unterstützt Sie dabei, eine auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmte und rechtssichere Vorsorgeregelung zu treffen.

Abschließend empfiehlt sich die Registrierung der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Dadurch wird sichergestellt, dass im Ernstfall das zuständige Betreuungsgericht Kenntnis von den bestehenden Vorsorgeregelungen erhält und schnell die bevollmächtigten Personen ermitteln kann. Die Eintragung erhöht die praktische Wirksamkeit der Vorsorge und trägt dazu bei, unnötige gerichtliche Betreuungsverfahren zu vermeiden.

Die Notarkosten für eine Vorsorgevollmacht richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich geregelt. Maßgeblich ist der sogenannte Geschäftswert, der sich in der Regel am Vermögen der vollmachtgebenden Person orientiert.

Beispiel:
Verfügt die vollmachtgebende Person über ein Vermögen von 50.000 €, beträgt der Geschäftswert für eine Vorsorgevollmacht regelmäßig ebenfalls 50.000 €.
Wird die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet, liegen die Kosten bei diesem Geschäftswert bei etwa 150 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Die genannten Beträge dienen lediglich als Orientierung. Die tatsächlichen Kosten können je nach Umfang der Vollmacht und den individuellen Verhältnissen abweichen. Gerne informieren wir Sie vorab transparent über die konkret anfallenden Notarkosten.

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