Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie. Es betrifft zentrale Lebensbereiche wie Ehe, Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie Fragen der Vermögens- und Vorsorgegestaltung.
Der Notar unterstützt Sie bei der rechtssicheren Gestaltung familienrechtlicher Vereinbarungen, etwa durch Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Regelungen zu Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung. Ziel ist es, klare und ausgewogene Lösungen zu schaffen, die den individuellen Lebensverhältnissen der Beteiligten Rechnung tragen.
Durch eine frühzeitige notarielle Beratung lassen sich rechtliche Unsicherheiten vermeiden und Konflikte im Vorfeld möglichst reduzieren.
Ein Ehevertrag ermöglicht es Ehegatten, ihre vermögensrechtlichen Beziehungen individuell zu regeln und an ihre persönlichen Lebensverhältnisse anzupassen. Er kann sowohl vor der Eheschließung als auch während bestehender Ehe abgeschlossen werden und bedarf der notariellen Beurkundung.
Typische Regelungsgegenstände eines Ehevertrags sind insbesondere:
Güterstand Festlegung oder Änderung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft, etwa durch Vereinbarung von Gütertrennung oder einer modifizierten Zugewinngemeinschaft.
Zugewinnausgleich Regelungen zum Ausgleich von Vermögenszuwächsen im Falle einer Scheidung, einschließlich Ausschluss, Begrenzung oder Anpassung des Zugewinnausgleichs.
Unterhalt Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt hinsichtlich Art, Höhe oder Dauer, soweit diese rechtlich zulässig sind.
Versorgungsausgleich Regelungen zum Ausgleich der während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften, etwa durch Ausschluss oder Modifizierung.
Vermögenszuordnung Klarstellungen zur Zuordnung bestimmter Vermögenswerte, etwa Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Erbschaften oder Schenkungen.
Bei der Gestaltung eines Ehevertrags sind die rechtlichen Grenzen der sogenannten Inhalts- und Ausübungskontrolle zu beachten. Vereinbarungen dürfen insbesondere nicht zu einer einseitigen oder sittenwidrigen Benachteiligung eines Ehepartners führen. Auch die konkrete Anwendung des Ehevertrags im Trennungs- oder Scheidungsfall unterliegt einer gerichtlichen Kontrolle. Eine ausgewogene und transparente Gestaltung ist daher von besonderer Bedeutung.
Für Unternehmer kann ein Ehevertrag dazu beitragen, Unternehmensvermögen vor Zugewinnausgleichsansprüchen zu schützen und die Fortführung des Betriebs im Scheidungsfall zu sichern. In Patchwork-Familien ermöglicht der Ehevertrag klare Regelungen zur Vermögensabgrenzung und kann dazu beitragen, die Interessen von Kindern aus früheren Beziehungen angemessen zu berücksichtigen.
Ein Ehevertrag dient nicht der Benachteiligung eines Ehepartners, sondern soll klare und faire Regelungen schaffen, die spätere Auseinandersetzungen vermeiden helfen. Der Notar berät die Ehegatten unabhängig, klärt über rechtliche Möglichkeiten und Grenzen auf und sorgt für eine rechtssichere und faire Vertragsgestaltung, die auf die jeweilige Lebenssituation zugeschnitten ist.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es Ehegatten, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung einvernehmlich zu regeln. Sie kann bereits im Vorfeld einer Scheidung oder auch während des laufenden Scheidungsverfahrens abgeschlossen werden und bedarf in wesentlichen Teilen der notariellen Beurkundung.
Typische Regelungsgegenstände einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind insbesondere:
Zugewinnausgleich Vereinbarungen über den Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses, einschließlich Ausschluss, Begrenzung oder Abgeltung des Zugewinnausgleichs.
Unterhalt Regelungen zum Trennungs- und nachehelichen Unterhalt hinsichtlich Höhe, Dauer und Zahlungsweise, soweit rechtlich zulässig.
Versorgungsausgleich Vereinbarungen über den Ausgleich von Renten- und Versorgungsanwartschaften, etwa durch Ausschluss, Modifizierung oder schuldrechtliche Regelungen.
Vermögensauseinandersetzung Regelungen zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, etwa Immobilien, Bankguthaben oder sonstige Vermögenswerte, sowie zur Übernahme von Verbindlichkeiten.
Wohnung und Hausrat Absprachen zur Nutzung oder Übertragung der Ehewohnung und zur Aufteilung des Hausrats.
Auch bei der Scheidungsfolgenvereinbarung sind die rechtlichen Grenzen der Inhalts- und Ausübungskontrolle zu beachten. Die getroffenen Regelungen dürfen keinen Ehegatten unangemessen benachteiligen. Zudem kann die tatsächliche Durchführung der Vereinbarung im Einzelfall einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen. Eine ausgewogene und transparente Gestaltung ist daher von zentraler Bedeutung.
Der Notar berät die Beteiligten unabhängig, erläutert die rechtlichen Folgen und sorgt für eine rechtssichere und faire Gestaltung der Scheidungsfolgenvereinbarung. Ziel ist es, klare Verhältnisse zu schaffen und eine möglichst konfliktarme Grundlage für die Zukunft zu legen.
Durch eine Adoption wird ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis begründet. Sie hat weitreichende persönliche und rechtliche Folgen, insbesondere im Familien- und Erbrecht. Ziel der Adoption ist es, dem Kind eine rechtlich gesicherte familiäre Stellung zu verschaffen.
Man unterscheidet insbesondere zwischen der Adoption minderjähriger Kinder und der Adoption Volljähriger. Während bei der Minderjährigenadoption das Kindeswohl im Vordergrund steht und das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern grundsätzlich erlischt, bleibt dieses bei der Volljährigenadoption in der Regel bestehen. Die rechtlichen Wirkungen unterscheiden sich daher erheblich.
Das Adoptionsverfahren setzt verschiedene formelle Voraussetzungen voraus. In bestimmten Fällen sind Einwilligungen der Beteiligten erforderlich, etwa der leiblichen Eltern oder des Kindes selbst. Der Notar beurkundet die notwendigen Erklärungen und begleitet das Verfahren rechtlich, bevor das Familiengericht über den Adoptionsantrag entscheidet.
Eine notarielle Beratung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Adoption im Zusammenhang mit Patchwork-Familien, erbrechtlichen Regelungen oder unternehmerischem Vermögen steht. Sie trägt dazu bei, die rechtlichen Folgen transparent darzustellen und eine rechtssichere Gestaltung zu gewährleisten.