Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der häufigsten Rechtsformen in Deutschland. Sie verbindet eine klare Haftungsbegrenzung mit einer flexiblen gesellschaftsrechtlichen Gestaltung.
Die Gründung einer GmbH erfordert die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, der auch Satzung genannt wird. Der Notar berät die Gesellschafter unabhängig zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, prüft die erforderlichen Angaben und sorgt für eine rechtssichere Gestaltung der Satzung. Im Rahmen der Beurkundung werden unter anderem die Firma, der Sitz der Gesellschaft, der Unternehmensgegenstand, das Stammkapital sowie die Geschäftsanteile der Gesellschafter festgelegt.
Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro. Bei der Gründung muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt werden; insgesamt ist jedoch sicherzustellen, dass mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro, vor der Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt ist. Die Einlage kann grundsätzlich in Geld erfolgen, in bestimmten Fällen auch als Sacheinlage, wobei hierfür besondere Anforderungen gelten.
Erst nach Einzahlung des erforderlichen Kapitals und Eintragung in das Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person.
Zum Gründungsvorgang gehören außerdem die Bestellung der Geschäftsführer, deren Versicherung zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Anmeldung der GmbH zum Handelsregister. Der Notar übernimmt die elektronische Handelsregisteranmeldung und begleitet das Verfahren bis zur Eintragung der Gesellschaft.
Eine sorgfältige notarielle Begleitung trägt dazu bei, Fehler bei der Gründung zu vermeiden und eine verlässliche Grundlage für die spätere Geschäftstätigkeit zu schaffen. Gerne unterstützen wir Sie bei der GmbH-Gründung und informieren Sie über die einzelnen Schritte und die anfallenden Kosten.
Wichtiger Hinweis für Gründer:
Nach der Gründung einer GmbH erhalten Gründer häufig Schreiben und Rechnungen, die den Eindruck erwecken, vom Handelsregister oder von amtlichen Stellen zu stammen. Dabei handelt es sich regelmäßig um betrügerische oder irreführende Angebote, etwa für angebliche Registereintragungen, Veröffentlichungen oder Verzeichnisse.
Die Eintragung in das Handelsregister selbst ist ausschließlich über den Notar veranlasst. Rechnungen des Handelsregisters oder der Justizkasse sind klar als solche erkennbar. Bei Zweifeln an der Echtheit eines Schreibens oder einer Rechnung empfehlen wir, vor einer Zahlung Rücksprache zu halten.