Notariat

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er übt eine „hoheitliche“ Tätigkeit aus und vertritt dabei nicht einseitig die Interessen „seines“ Mandanten. Der Notar unterstützt die Beteiligten unparteilich bei der Suche nach einer rechtlich tragfähigen, sicheren, ausgewogenen und nicht zu Letzt menschlich passenden Lösung.

Für bestimmte, für den Einzelnen in der Regel besonders wichtigen Rechtsgeschäften hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass diese zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bzw. Beglaubigung bedürfen. Dazu gehören:

  • Grundstücksgeschäfte (Kaufvertrag, Schenkungsvertrag etc.)
  • Grundschuldbestellung
  • Erbbaurecht
  • Bauträgervertrag
  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.)
  • Satzungsänderung
  • Kapitalmaßnahmen
  • Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Ehevertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Testament
  • Erbvertrag
  • Erbscheinsantrag
  • Pflichtteilsverzicht
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
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