Sanierungs­recht

Unternehmerische Krisen erfordern frühzeitiges, strategisches und rechtlich fundiertes Handeln. Das Sanierungsrecht bietet Unternehmen, Geschäftsführern und Gesellschaftern vielfältige Instrumente, um wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewältigen, Haftungsrisiken zu minimieren und tragfähige Zukunftsperspektiven zu entwickeln.

Unsere Kanzlei berät und begleitet Mandanten umfassend in Sanierungs- und Restrukturierungsprozessen. Ziel unserer Tätigkeit ist es, wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen und rechtssichere Lösungen zu schaffen – sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen gerichtlicher Verfahren.

Zu unseren Leistungen im Sanierungsrecht gehören insbesondere:

  • Beratung von Unternehmen und Geschäftsführern bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung
  • Entwicklung und rechtliche Begleitung von Sanierungs- und Restrukturierungskonzepten
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläubigern, Banken und Geschäftspartnern
  • Beratung von Geschäftsführern und Organen zu Haftungs- und Insolvenzantragspflichten
  • Begleitung im Rahmen von Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
  • Schnittstellenberatung zum Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht
  • Erstellung von Gutachten zur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
  • Abwehr von Anfechtungsansprüchen und Geschäftsführerhaftung
  • Beratung von Gesellschaftern

Wir legen großen Wert auf eine frühzeitige Analyse der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage sowie auf eine pragmatische, lösungsorientierte Beratung. Durch eine enge Zusammenarbeit mit betriebswirtschaftlichen Beratern unterstützen wir unsere Mandanten dabei, Krisen erfolgreich zu bewältigen und nachhaltige Strukturen zu schaffen.

Ihre Sanierungs­experten