In Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen sowie in Angelegenheiten aus dem ehelichen
Güterrecht vertreten wir unsere Mandanten bei Gericht und beraten sie bei der außergerichtlichen
Abwicklung durch vertragliche Vereinbarungen.
Dabei haben wir einen Blick auf die wirtschaftlichen Probleme, die speziell bei
Vermögensauseinandersetzungen aufgeworfen werden.